Dienstzettel

Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Darunter versteht man die schriftliche Mitteilung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag.

  • Inhalt eines Dienstzettels

    Dem Arbeitnehmer ist bei Abschluss des Dienstvertrages vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257490
  • Dienstzettel – Angestellte

    Vorlage eines Dienstzettels für Angestellte. Bei Abschluss des Dienstvertrages ist dem Arbeitnehmer ein Dienstzettel über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag auszuhändigen.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 877084