Überstunden

Wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten wird, spricht man von Überstunden.

  • Überstundenarbeit

    Wird die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten, spricht man von Überstunden. Pro Woche dürfen max fünf Überstunden geleistet werden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253668
  • Überstundenvergütung und Überstundenpauschale

    Von Überstundenarbeit spricht man, wenn entweder die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit oder die sich aus ihr ergebende, eingeteilte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.
    WEKA (red) - Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258610
  • Dienstvertrag – Textbaustein Überstundenpauschale, All-In-Vereinbarung

    Textbaustein mit Erläuterungen zur Formulierung einer Überstundenpauschale oder einer All-in-Vereinbarung. Bei der Vereinbarung einer Überstundenpauschale sind einige wichtige Punkte zu beachten.
    WEKA (red) | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 678313
  • Betriebsvereinbarung – Überstundenarbeit

    Muster einer Betriebsvereinbarung zur Leistung von Überstunden, aufgrund eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Pro Woche dürfen maximal fünf Überstunden und darüber hinaus jährlich 60 zusätzliche Überstunden geleistet werden.
    WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970265
  • All-In-Vereinbarungen

    Unter sogenannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896397
  • Nachrechnungspflicht/Deckungsprüfung

    Übersteigt die Überstundenvergütung über einen längeren Zeitraum das Ausmaß der Pauschalentlohnung, besteht ein Nachforderungsanspruch des Arbeitnehmers auf die Entgeltdifferenz. Als Praxistipp finden Sie hier auch das Beispiel einer Deckungsprüfung.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896317