Abrechnung

  • Lohnsteuer

    Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer die Lohnsteuer abzuführen.

  • Sozialversicherung

    Beitragsgrundlage für die Bemessung der SV-Beiträge ist im Normalfall das Entgelt.

  • Sonstige Abzüge

    Zu den sonstigen Abzügen zählen beispielsweise Kommunalsteuer, DB-Beitrag oder der Zuschlag zum DB (DZ-Beitrag).

  • Laufende Bezüge

    Bei der Ermittlung der monatlichen Ansprüche eines Arbeitnehmers, der Lohnsteuer, der SV-Beiträge und der sonstige Abzüge wird in der Lohnverrechnung zwischen voller und gebrochener Abrechnungsperiode unterschieden.