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Abrechnung
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Lohnsteuer
Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer die Lohnsteuer abzuführen.
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Sozialversicherung
Beitragsgrundlage für die Bemessung der SV-Beiträge ist im Normalfall das Entgelt.
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Sonstige Abzüge
Zu den sonstigen Abzügen zählen beispielsweise Kommunalsteuer, DB-Beitrag oder der Zuschlag zum DB (DZ-Beitrag).
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Laufende Bezüge
Bei der Ermittlung der monatlichen Ansprüche eines Arbeitnehmers, der Lohnsteuer, der SV-Beiträge und der sonstige Abzüge wird in der Lohnverrechnung zwischen voller und gebrochener Abrechnungsperiode unterschieden.