Entgeltformen

Es gibt unterschiedliche Entgeltformen, wobei der Zeitlohn die häufigste Art der Entlohnung ist.

  • Entgelt

    Unter dem Arbeitsentgelt versteht man jede Art von Gegenleistung und Vorteilen, die der Dienstnehmer vom Dienstgeber dafür erhält, dass er ihm seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.
    Nicole Landsmann - Christa Glaser - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293036
  • Sonderzahlungen allgemein

    Unter Sonderzahlungen versteht man alle Entgeltbezüge, die der Dienstnehmer regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend oder auch nur einmalig neben seinen laufenden Bezügen erhält, zB. Urlaubszuschuss oder Weihnachtsremuneration.
    Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248835
  • Zulagen und Zuschläge

    Bei Zulagen handelt es sich um Beträge, die zusätzlich zum Zeitlohn bezahlt werden. Für den Anspruch auf Zahlung müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen oder erfüllt werden.
    Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258772
  • Zuschläge

    Zuschläge zum Zeitlohn werden entweder aus gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anordnung oder aufgrund von Betriebs- oder Einzelvereinbarung bezahlt. Die am häufigsten vorkommenden Zuschläge sind die Überstundenzuschläge.
    Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258678
  • Prämien, Provisionen, Gewinnbeteiligungen

    Im Normalfall des Zeitlohnes wird dem Arbeitnehmer ein bestimmter Arbeitszeitraum ohne Berücksichtigung des Arbeitserfolges abgegolten.
    Redaktion WEKA - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023162
  • Anrechnungsvereinbarung (Vorgriffsvereinbarung, Aufsaugungsklausel)

    Hier befindet sich ein Muster zur Anrechnungsvereinbarung (Vorgriffsvereinbarung, Aufsaugungsklausel).
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970392
  • Freiwilligkeit einer einmaligen Zuwendung (Bestätigung durch Dienstnehmer)

    Damit aus einer über mehrere Jahre hindurch gewährten Prämie kein Rechtsanspruch des Dienstnehmers entsteht, ist beste Absicherung, wenn der Dienstnehmer dies durch Unterschrift bestätigt.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970404
  • Gewinnbeteiligung

    Die Gewinnbeteiligung unterscheidet sich von der Provision oder der Prämie, dass sie nicht an eine individuelle Leistung des Arbeitnehmers anknüpft, sondern vom Erfolg des Unternehmens abhängig gemacht wird.
    Severin Hammer - Sabine Barbach | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1009796