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Sozialversicherung
Beitragsgrundlage für die Bemessung der SV-Beiträge ist im Normalfall das Entgelt.
Praxiswissen
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Beitragsgrundlage
Grundlage für die Bemessung der allgemeinen Beiträge ist für Pflichtversicherte der im Beitragszeitraum gebührende Arbeitsverdienst (mit Ausnahme allfälliger Sonderzahlungen).WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245075 -
Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage ASVG
Höchstbeitragsgrundlagen stellen jene Beitragsgrundlagen dar, die höchstens für die Bemessung der Beiträge herangezogen werden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259818 -
Tarifsystem
Ein neues Tarifsystem ersetzt das bisherige Beitragsgruppenschema. Näheres dazu in diesem Fachbeitrag.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250066