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Normalarbeitszeit
Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Diese Stundenanzahl kann jedoch durch Kollektivverträge oder vertragliche Vereinbarungen herabgesetzt werden.
Praxiswissen
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Normalarbeitszeit
Die Normalarbeitszeit ist durch das Vereinbarungsgebot, das Verteilungs- und Planungsgebot und den Grundsatz der Entgelterwerbssicherheit geprägt, das Überschreiten der Normalarbeitszeit bewirkt in der Regel höhere Entgeltpflicht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914011 -
Normalarbeitszeit – Ausmaß, Lage und Änderungsmöglichkeiten
Dieses Dokument enthält umfassende Informationen zum erlaubten Ausmaß der täglichen/wöchentlichen Normalarbeitszeit, der Beurteilung von Dienstplänen uvm.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896145 -
Abweichungsmöglichkeiten
Sowohl vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag als auch von der 40-Stunden-Normalarbeitszeitwoche darf unter bestimmten – im AZG normierten Voraussetzungen – abgewichen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896148