Normalarbeitszeit

Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Diese Stundenanzahl kann jedoch durch Kollektivverträge oder vertragliche Vereinbarungen herabgesetzt werden.

Praxiswissen

  • Normalarbeitszeit

    Die Normalarbeitszeit ist durch das Vereinbarungsgebot, das Verteilungs- und Planungsgebot und den Grundsatz der Entgelterwerbssicherheit geprägt, das Überschreiten der Normalarbeitszeit bewirkt in der Regel höhere Entgeltpflicht.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914011
  • Normalarbeitszeit – Ausmaß, Lage und Änderungsmöglichkeiten

    Dieses Dokument enthält umfassende Informationen zum erlaubten Ausmaß der täglichen/wöchentlichen Normalarbeitszeit, der Beurteilung von Dienstplänen uvm.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896145
  • Abweichungsmöglichkeiten

    Sowohl vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag als auch von der 40-Stunden-Normalarbeitszeitwoche darf unter bestimmten – im AZG normierten Voraussetzungen – abgewichen werden.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896148
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