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Praxiswissen
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Normalarbeitszeit
Die Normalarbeitszeit ist durch das Vereinbarungsgebot, das Verteilungs- und Planungsgebot und den Grundsatz der Entgelterwerbssicherheit geprägt, das Überschreiten der Normalarbeitszeit bewirkt in der Regel höhere Entgeltpflicht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914011 -
Normalarbeitszeit – Ausmaß, Lage und Änderungsmöglichkeiten
Dieses Dokument enthält umfassende Informationen zum erlaubten Ausmaß der täglichen/wöchentlichen Normalarbeitszeit, der Beurteilung von Dienstplänen uvm.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896145 -
Abweichungsmöglichkeiten
Sowohl vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag als auch von der 40-Stunden-Normalarbeitszeitwoche darf unter bestimmten – im AZG normierten Voraussetzungen – abgewichen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896148 -
Höchstgrenzen der Arbeitszeit (§ 9 AZG)
Sowohl für einen Einzeltag als auch für eine Einzelwoche bestehen im AZG zu beachtende Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896151 -
Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§ 5 AZG)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann unter den Voraussetzungen des § 5 AZG bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896153 -
Bedeutung der Normalarbeitszeit iZm Lohndumping
Lohndumping erfasst sowohl die kollektivvertraglichen Grundlöhne als auch alle sonstigen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Entgeltbestandteile. Eine Unterentlohnung zieht empfindliche Geldstrafen nach sich.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896155 -
Mehrarbeit
Als Mehrarbeit werden jene Arbeitsstunden bezeichnet, die zwischen einer verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit liegen.Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248761 -
Zeitguthaben
Zeitguthaben kann bei flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie beim Einarbeiten von Fenstertagen anfallen. Im Normalfall ist dieses Guthaben nicht auszuzahlen, sondern tatsächlich als Freizeit zu konsumieren.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258694 -
Reisezeit
Hier erfahren Sie, den Unterschied zwischen aktiver und passiver Reisezeit und welche Sonderbestimmungen hinsichtlich Ersatzruhe gelten.Sylvia Unger - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 937194 -
Überstundenvergütung und Überstundenpauschale
Von Überstundenarbeit spricht man, wenn entweder die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit oder die sich aus ihr ergebende, eingeteilte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.WEKA (red) - Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258610