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Elternteilzeit
Elternteilzeit ist der gesetzlich geregelter Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.
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Elternteilzeit – Voraussetzungen
Der Begriff „Elternteilzeit“ umfasst den gesetzlich geregelten Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260392 -
Abgrenzung normale Teilzeit und Elternteilzeit
Es gilt zu unterscheiden zwischen Elternteilzeit (besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz) und anderen Teilzeitformen ohne besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245854 -
Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
Wann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Elternteilzeit, Bekanntgabefristen, welche Aspekte der Elternteilzeit schriftlich vereinbart werden müssen etc.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256847 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Elternteilzeit – Antrag des Dienstnehmers
Muster zur Beantragung der Elternteilzeit. Soll der Beginn der Elternteilzeit unmittelbar an das Ende der Mutterschutzfrist anschließen, so hat die Mutter dies dem Arbeitgeber schriftlich spätestens bis Ende der Schutzfrist bekannt zu geben.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822330 -
Elternteilzeitvereinbarung
Muster einer Elternteilzeitvereinbarung. Eine schriftliche Elternteilzeitvereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Elternteilzeitbeschäftigung (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) enthalten.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488716 -
Elternteilzeitvereinbarung Änderung – Verteilung der Arbeitszeit
Muster zur Abänderung einer vereinbarten Elternteilzeit. Sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber können eine Änderung einmal verlangen. Dies ist spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Änderung schriftlich bekannt zu geben.Andrea Futterknecht - Beate Kiewlicz | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 896831