Arbeitszeit

  • Normalarbeitszeit

    Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Diese Stundenanzahl kann jedoch durch Kollektivverträge oder vertragliche Vereinbarungen herabgesetzt werden.

  • Überstunden

    Wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten wird, spricht man von Überstunden.

  • Gleitzeit

    Zu den bekanntesten Arbeitszeitmodellen zählt die Gleitzeit. Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Sie kann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.

  • Arbeitszeitaufzeichnungen

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich immer verpflichtet, Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden zu führen.

  • Ruhezeiten

    Bei den Ruhezeiten ist zwischen Ruhepausen, täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie der Feiertagsruhe zu unterscheiden.

  • Nachtarbeit

    Nachtarbeit liegt an allen Tagen der Woche vor, in denen zumindest drei Stunden in den Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr fallen.

  • Kurzarbeit

    Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgeltes auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung (Sozialpartnervereinbarung).