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Arbeitsbeginn
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Dienstvertrag
Der schriftlichen Dienstvertrag enthält Rechte und Pflichten von Dienstgeber und Dienstnehmer. Die im Dienstvertrag enthaltenen Vertragsklauseln gelten als vereinbart.
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Dienstzettel
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Darunter versteht man die schriftliche Mitteilung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag.
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Meldepflichten
Die wichtigste Meldepflicht eines Arbeitgebers vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses betrifft die Anmeldung zur Sozialversicherung.
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Lohnkonto
Für jeden Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto anzulegen.