Inhalt Dienstvertrag

Praxiswissen

  • Inhalt Dienstvertrag

    Ein schriftlicher Arbeitsvertrag hat mindestens den Beginn des Arbeitsverältnisses, die Höhe des Entgelts, das Ausmaß des jährlichen Urlaubes oder die vereinbarte Normalarbeitszeit zu enthalten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247573
  • Beginn des Dienstverhältnisses

    Der Beginn des Dienstverhältnisses ist mit gegenseitigen Rechten und Pflichten verbunden. Es empfiehlt sich daher den Beginn des Arbeitsverhältnisses genau zu fixieren.
    Severin Hammer - Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987475
  • Konkurrenzklausel

    Unter Konkurrenzklausel versteht man eine Vereinbarung, durch die der Dienstnehmer für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird.
    Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987618
Alle 13 anzeigen