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Dienstvertrag
Der schriftlichen Dienstvertrag enthält Rechte und Pflichten von Dienstgeber und Dienstnehmer. Die im Dienstvertrag enthaltenen Vertragsklauseln gelten als vereinbart.
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Begriff Dienstvertrag
Die Hauptkriterien für das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses sind persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit, sowie das Tätigwerden gegen Entgelt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247937 -
Inhalt Dienstvertrag
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Abschluss eines Dienstvertrages