FAQs

Suchbegriff

Geben Sie den gewünschten Suchbegriff (oder mehrere Suchbegriffe) in das leere Suchfeld ein.

Wichtig: Der Suchbegriff muss aus mindestens zwei Zeichen bestehen. Mit der Enter-Taste oder mit einem Mausklick auf den Suche-Button wird die Suche ausgeführt. Es handelt sich um eine Volltextsuche, die alle Dokumente, welche den oder die von Ihnen eingegebenen Suchbegriff/e enthalten, ausforscht.

Autocomplete

Für das Autocomplete im Suchfeld werden Keywords aus allen für das Portal freigeschalteten Dokumente verwendet. Ab der Eingabe des zweiten Buchstaben wird das Autocomplete gestartet.
 Das Autocomplete funktioniert bei Eingabe jedes einzelnen Suchbegriffes und ist nicht auf den ersten Suchbegriff eingeschränkt. Für ein gutes Suchergebnis verwenden Sie bitte nicht zu viele Stichwortkombinationen.

"Meinten Sie"

Bei der Suche von einem oder mehreren falsch geschriebenen Suchbegriffen erhalten Sie einen Vorschlag!
Nach Klick auf den korrigierten Suchbegriff wird die Suche nach dem Vorschlag ausgeführt.

Operatoren

Standard: UND / +

Wenn Sie Suchbegriffe mit Leerzeichen eingeben, wird standardmäßig eine UND-Verknüfpung verwendet. Das heißt alle eingegebenen Begriffe müssen im Dokument enthalten sein, damit dieses in Ihrer Trefferliste aufscheint.

Man findet alle Dokumente, in denen die verknüpften Begriffe vorkommen.

Beispiele:
 - arbeitsrecht UND brandschutz
 - arbeitsrecht brandschutz 
 - arbeitsrecht + nachlass

ODER / OR

Man findet alle Dokumente, in denen mindestens einer der verknüpften Begriffe vorkommt.

Beispiele:
 - anwalt ODER advokat
 - anwalt OR advokat

NICHT / - 

Man findet alle Dokumente, in denen der gesuchte Begriff vorkommt, aber nicht der ausgeschlossene Begriff.
Beachten Sie bitte, dass vor dem Minuszeichen im Suchfeld ein Leerzeichen eingegeben muss; ist dies nicht der Fall wird nicht ausgeschlossen sondern nach dem kompletten Begriff gesucht.

Beispiele:
 - anwalt -advokat
 - anwalt NICHT advokat

Suche nach Wortgruppen ““ 

Man findet alle Dokumente, in denen die gesuchte Wortgruppe vorkommt und zwar mit den Worten genau in der angegebenen Reihenfolge.

Einschränkung Ihrer Suche 

Wenn Sie viele Treffer erhalten und Ihre Suchergebnisse reduzieren möchten, können Sie nach Thema oder Dokumentart oder Datum filtern.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Unter der

freut sich unser Kundenservice-Team, Ihre Anregungen aufzunehmen oder Ihre Fragen rasch und unkompliziert zu beantworten.

Zu folgenden Zeiten erreichen Sie uns:

Montag–Donnerstag: 8:00–16:30 Uhr
Freitag: 8:00–14:00 Uhr

Die Meldung „Ihr Zugang ist inaktiv“ kann verschiedene Ursachen haben. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte unseren Kundenservice.

Der Online Zugang kann vor Bezahlung der Rechnung nur eingeschränkt genutzt werden.

Es stehen Ihnen 12 Dokumente zur Verfügung. Sobald Ihr Zahlungseingang verbucht ist, können Sie alle Inhalte uneingeschränkt nutzen. Ein Counter im Online-Produkt gibt Ihnen Auskunft über die noch verfügbaren Dokumente.

Sobald Ihr Zahlungseingang auf unserem Konto gutgeschrieben ist, wird der gesamte Inhalt des Online-Produktes für Sie frei geschalten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice.

Ja! Loggen Sie sich auf Ihrem Online-Produkt ein und gehen Sie auf „Meine Produkte/Einstellungen“ rechts oben. Auf dieser Seite haben Sie rechts unter „Mein Konto“ die Möglichkeit, Ihr Passwort zu ändern.

Auf der Startseite finden Sie das „Login“. Unter „Passwort vergessen“ tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten umgehend per E-Mail Ihr neues Passwort zugesandt.

Für den Fall, dass mehrere Nutzer in einem Unternehmen das Online-Produkt nutzen möchten, bietet WEKA maßgeschneiderte Lizenz-Modelle an. Rufen Sie uns unter +43.1.97000-100 an, wir beraten Sie gerne!

Der WEKA-Verlag schlägt folgende Zitierregel vor:

WEKA-Verlag, Autor, Titel, www-Adresse, Beitragstitel (Recherche-Datum)

Beispiel:

WEKA-Verlag, Iman Torabia, Immobilienübertragung OnlineBuch, https://www.weka.at/immobilienuebertragung/#1074482, Rangordnung (18.10.2016)