Erstellen Sie Ihren Bericht rechtskonform und zeitsparend!
Die Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist jetzt „scharf“ geschaltet: Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen für das Geschäftsjahr 2024 erstmals verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben.
Aber auch wenn Ihre Firma weniger als 250 Mitarbeitende hat, sollten Sie sich jetzt mit diesem Thema befassen – denn der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie ist ein Langzeitprojekt. Außerdem fordern auch Geschäftspartner, Versicherungen und Banken immer häufiger Nachhaltigkeitsberichte ein.
Holen Sie sich jetzt praxisgerechte Unterstützung, damit Sie alle für den Nachhaltigkeitsbericht relevanten Informationen effizient zusammentragen sowie rechtskonform dokumentieren können. Dabei hilft Ihnen die vielfach bewährte Arbeitshilfe „Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
Ihre Vorteile:
- Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Von der Richtlinie CSRD bis zur EU-Taxonomie-Verordnung.
- Sie kennen die seit Herbst 2023 verbindlichen ESRS-Standards im Detail und wissen, welche Daten und Kennzahlen Sie für den vollständigen Nachhaltigkeitsbericht erheben müssen.
- Sie erfahren, welche Haftungs- und Sanktionsrisiken bestehen, wenn der Bericht nicht oder nur unvollständig erstellt wird und worauf Sie z.B. beim Datenschutz achten müssen.
Erstellen Sie Ihren Bericht rechtskonform und zeitsparend!
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