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Editorial April 2014
Kurz nach der Fastenzeit kann man wieder aus dem Vollen schöpfen. Was liegt da näher als über die Mieterhöhungen und erhöhte Richtwerte zu schreiben.
Diese Aufgabe hat Kollege Mag. Ortbauer in seinem Gastbeitrag übernommen und erörtert die Voraussetzungen, wie man im Bestandrecht die Miete richtig erhöhen kann.
Mit dem Gegenteil beschäftigt sich die Entscheidung des OGH, nämlich mit der Mietzinsminderung im Zusammenhang mit einem schadhaften Boiler bzw Therme (OGH 14.11.2013, 2 Ob 165/13y). Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass es schon bald an der Zeit wäre, dass der Gesetzgeber diese von Einzelentscheidungen durchdrungenen Dschungel glättet. Doch halt! Es kam eigentlich selten was Besseres dabei heraus.
Und im WEG-Recht geht es um die Frage, ob unter die „Erhaltung“ auch die Fertigstellungskosten fallen. Der OGH prägt durch seine Klarheit: „Erhaltung wird durch einen bestehenden Mangel im Sinn einer Reparaturbedürftigkeit definiert“. Also folgerichtig ist die Errichtung keine Erhaltung (OGH 27.11.2013, 5 Ob 136/13f).
Genießen Sie den warmen Frühling
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters