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Arbeitszeitgesetz (AZG)
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ABSCHNITT 1 § 1. - § 1a.
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ABSCHNITT 2 § 2. - § 10.
Arbeitszeit- § 2. Begriff der Arbeitszeit
- § 3. Normalarbeitszeit
- § 4. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit
- § 4a. Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit
- § 4b. Gleitende Arbeitszeit
- § 4c. Dekadenarbeit
- § 5. Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft
- § 5a. Normalarbeitszeit bei besonderen Erholungsmöglichkeiten
- § 6. Überstundenarbeit
- § 7. Verlängerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines höheren Arbeitsbedarfes
- § 8. Verlängerung der Arbeitszeit zur Vornahme von Vor- und Abschlußarbeiten
- § 9. Höchstgrenzen der Arbeitszeit
- § 10. Überstundenvergütung
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ABSCHNITT 3 § 11. - § 12.
Ruhepausen und Ruhezeiten -
ABSCHNITT 3a § 12a. - § 12d.
Nachtarbeit -
ABSCHNITT 4 § 13. - § 17c.
Sonderbestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen-
Unterabschnitt 4a § 13. - § 13a.
Allgemeines -
Unterabschnitt 4b § 13b. - § 14.
Bestimmungen zur Lenker-Richtlinie -
Unterabschnitt 4c § 14a. - § 15d.
Sonderbestimmungen für das Lenken sonstiger Fahrzeuge -
Unterabschnitt 4d § 15e. - § 17c.
Gemeinsame Bestimmungen
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ABSCHNITT 5 § 18. - § 18k.
Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des öffentlichen Verkehrs- § 18. Allgemeine Sonderbestimmungen
- § 18a. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Straßenbahn-, Oberleitungsomnibus- und Seilbahnunternehmen
- § 18b. Arbeitnehmer in Unternehmen der Binnenschifffahrt
- § 18c. Arbeitnehmer in Unternehmen der Seeschifffahrt
- § 18d. Arbeitnehmer in Luftfahrtunternehmen
- § 18e. Fliegendes Personal
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Unterabschnitt 5a § 18f. - § 18k.
Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer auf Haupt- oder Nebenbahnen
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ABSCHNITT 6 § 19. - § 19a.
Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) und Kuranstalten -
ABSCHNITT 6a § 19b. - § 19g.
Vertragsrechtliche Bestimmungen -
ABSCHNITT 7 § 20. - § 23.
Ausnahmen- § 20. Außergewöhnliche Fälle
- § 20a. Rufbereitschaft
- § 20b. Reisezeit
- § 21. Verkürzung der Arbeitszeit und Verlängerung der Ruhezeit bei gefährlichen Arbeiten
- § 22. Arbeitseinsatz bei Reparaturarbeiten in heißen Öfen von Eisen- oder Stahlhüttenbetrieben oder Kokereien
- § 23. Ausnahmen im öffentlichen Interesse
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ABSCHNITT 8 § 24. - § 29.
Gemeinsame Vorschriften -
ABSCHNITT 9 § 30. - § 34.
Schluß- und Übergangsbestimmungen