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Dokument-ID: 874050

Vorschrift

VO über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

Inhaltsverzeichnis

II. BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR ANALOGE FAHRTENSCHREIBER

Der Mitgliedstaat, der eine Bauartgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Bauartgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Bauartgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet der jeweilige Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.

BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN

Name der zuständigen Behörde …

Mitteilung betreffend • [Fußnote: Unzutreffendes streichen.

  • die Bauartgenehmigung für das Muster eines Kontrollgeräts
  • den Entzug der Bauartgenehmigung für das Muster eines Kontrollgeräts
  • die Genehmigung für ein Musterschaublatt
  • den Entzug der Genehmigung für ein Musterschaublatt

Nr. der Bauartgenehmigung …

  1. Fabrik- oder Handelsmarke …
  2. Bezeichnung des Musters …
  3. Name des Herstellers …
  4. Anschrift des Herstellers …
  5. Zur Bauartgenehmigung vorgelegt am …
  6. Prüfstelle …
  7. Datum und Nummer der Prüfung(en) …
  8. Datum der Bauartgenehmigung …
  9. Datum des Entzugs der Bauartgenehmigung …
  10. Muster des Gerätes (oder der Geräte), für das (die) das Schaublatt zulässig ist …
  11. Ort …
  12. Datum …
  13. Anlagen (Beschreibungen usw.) …
  14. Bemerkungen (ggf. auch dazu, wo Plomben angebracht sind)

(Unterschrift)