Dokument-ID: 874051

Vorschrift

VO über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

Inhaltsverzeichnis

III. BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIGITALE FAHRTENSCHREIBER

Der Mitgliedstaat, der eine Bauartgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Bauartgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Bauartgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet der jeweilige Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.

BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIGITALE FAHRTENSCHREIBER

Name der zuständigen Behörde …

Mitteilung betreffend • [Fußnote: Zutreffendes ankreuzen.

 die Bauartgenehmigung für

  den Entzug der Bauartgenehmigung für

 das Muster eines Kontrollgeräts

 die Kontrollgerätkomponente • [Fußnote: Komponente angeben, auf die sich die Mitteilung bezieht.

 eine Fahrerkarte

 eine Werkstattkarte

 eine Unternehmenskarte

 eine Kontrollkarte

Nr. der Bauartgenehmigung …

  1. Hersteller- oder Handelsmarke …
  2. Modellbezeichnung …
  3. Name des Herstellers …
  4. Anschrift des Herstellers …
  5. Vorgelegt zur Bauartgenehmigung für …
  6. Prüfstelle(n) …
  7. Datum und Nummer des Prüfprotokolls …
  8. Datum der Bauartgenehmigung …
  9. Datum des Entzugs der Bauartgenehmigung …
  10. Muster des Kontrollgeräts (oder der Kontrollgeräte), für das (die) die Komponente bestimmt ist …
  11. Ort …
  12. Datum …
  13. Anlagen (Beschreibungen usw.) …
  14. Bemerkungen

(Unterschrift)