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Dokument-ID: 146918

Vorschrift

Strafgesetzbuch (StGB)

Inhaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt
Einteilung der strafbaren Handlungen

§ 17. Einteilung der strafbaren Handlungen

idF BGBl. Nr. 60/1974 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1975

(1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.

(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.