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Aktionär und Aktien
Kurze Informationen über die Stellung des Aktionärs und Muster zu Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
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Aktionär
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Aktien und Anteile
Die Aktien und Anteile an einer AG sind einfacher handel- und übertragbar als Anteile an anderen Gesellschaften. Wichtiges zur Kapitalerhaltung finden Sie hier.
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Kapitalerhöhung
Das Grundkapital einer AG ist anders als das Gesellschaftsvermögen eine fixer Betrag, welcher nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages verändert werden kann.
Möglich sind:
- eine ordentliche Kapitalerhöhung (neue Einlagen)
- eine bedingte Kapitalerhöhung (für bestimmte Zwecke)
- eine Erhöhung mittels genehmigtem Kapital
- eine nominelle Kapitalerhöhung nach dem KapBG
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Kapitalherabsetzung
Das Grundkapital einer AG ist anders als das Gesellschaftsvermögen eine fixer Betrag, welcher nur durch Änderung der Satzung verändert werden kann. Im Zuge einer Kapitalherabsetzung darf das Stammkapital nie unter EUR 70.000,- sinken. Eine Kapitalherabsetzung ist im Firmenbuch einzutragen.