Kapitalherabsetzung

Das Grundkapital einer AG ist anders als das Gesellschaftsvermögen eine fixer Betrag, welcher nur durch Änderung der Satzung verändert werden kann. Im Zuge einer Kapitalherabsetzung darf das Stammkapital nie unter EUR 70.000,- sinken. Eine Kapitalherabsetzung ist im Firmenbuch einzutragen.

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