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Zuständigkeit
Sachliche und örtliche Zuständigkeit im Firmenbuchverfahren sowie Überweisung, Delegation, Unwirksamkeit von Prorogationen
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Sachliche Zuständigkeit
Die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe in erster Instanz sind sachlich zur Führung des Firmenbuches zuständig; dies betrifft die Landesgerichte sowie das Handelsgericht Wien.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338507 -
Allgemeines zur Zuständigkeit des Firmenbuchgerichtes
Welches Firmenbuchgericht ist zuständig? Was wird unter alternative Zuständigkeitsanknüpfung verstanden und was bedeutet eine Zuständigkeitskonzentration?WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338514 -
Firmenbuch: Verlegung der Hauptniederlassung/des Sitzes im Inland
Die Sitzverlegung innerhalb beziehungsweise außerhalb des Gerichtssprengels erfordert immer ein jeweils anderes Prozedere; das Firmenbuchgericht reagiert mit Eintragung oder Abweisung.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338529 -
Gerichtsstand inländischer Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen im Firmenbuchverfahren
Die örtliche Zuständigkeit eines Unternehmens richtet sich nach dem Ort der inländische Zweigniederlassung, welche firmenbuchrechtlich wie inländische Hauptniederlassungen zu behandeln sind.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338531 -
Firmenbuchverfahren: Überweisung, Delegation, Unwirksamkeit von Prorogationen
Dem angerufenen Gericht obliegt es, gegebenenfalls die örtliche oder sachliche Unzuständigkeit festzustellen, zu kommunizieren und die Sache an das zuständige Gericht zu überweisen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338535