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Societas Europaea
Die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) ist supranationale Gesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
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Gründung SE
Eine SE kann gegründet werden durch
- Verschmelzung von AGs mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Verschmelzungsgründung)
- Bildung einer Holding-SE (Holding-Gründung)
- Umwandlung einer nationalen AG
- Gründung einer Tochter-SE (Joint-Venture-SE)
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Laufender Betrieb SE
Trotz ihrer Ähnlichkeit zur Aktiengesellschaft ist die SE anders organisiert als rein österreichische Kapitalgesellschaften. Ihre Eigenschaft als supranationale Rechtsform macht sich in gesonderten Regelungen zur Sitzverlegung bemerkbar.
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Beendigung SE
Für die Beendigung der SE ist das österreichische Recht über die Beendigung von Aktiengesellschaften ausschlaggebend.