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Gründung SE
Eine SE kann gegründet werden durch
- Verschmelzung von AGs mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Verschmelzungsgründung)
- Bildung einer Holding-SE (Holding-Gründung)
- Umwandlung einer nationalen AG
- Gründung einer Tochter-SE (Joint-Venture-SE)
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Grundlagen der SE
Obwohl die SE eine der Aktiengesellschaft ähnliche Rechtsform ist, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
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Gründungsarten SE
Eine SE kann gegründet werden durch
- Verschmelzungsgründung
- Holding-Gründung
- Umwandlung einer nationalen AG
- Joint-Venture-SE
- weitere Gründungsformen sind diskutierbar
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Satzung SE
Mit Feststellung der Satzung durch die Gründer wird eine SE errichtet. Muster für SE-Satzungen nach dem dualistischen oder nach dem monistischen System finden Sie hier.