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Förderung der Neugründung
Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG diverse Gebühren und Abgaben nicht erhoben.
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Befreite Abgaben nach den NeuFÖG - Übersicht
Die Abgabenbefreiungen gemäß § 1 NeuFöG stehen nur dann zu, wenn diese Abgaben unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung bzw Übertragung von Betrieben anfallen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283701 -
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben, als es sich um steuerpflichtige Vorgänge handelt, die unmittelbar und konkret dem Gründungsvorgang zuzurechnen sind.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283706 -
Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung andererseits nicht wortgleich formuliert ist.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283721 -
Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG)
Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw zur Grunderwerbsteuer sinngemäß.Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283732 -
Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw zur Grunderwerbsteuer sinngemäß.Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283738 -
Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG)
Bei der Gesellschaftsteuer erstreckt sich die Befreiung auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 KVG an Kapitalgesellschaften unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung durch den ersten Erwerber.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283742 -
Börsenumsatzsteuer (§ 1 Z 6 NeuFöG)
Die Befreiung von der Börsenumsatzsteuer galt für die Einbringung von Wertpapieren (Schuldverschreibungen, Dividendenwerte) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft.Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283749 -
Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
Die Befreiungen von bestimmten Lohnabgaben und Lohnnebenkosten nach § 1 Z 7 NeuFöG stehen nur im Zusammenhang mit Neugründungen zu, weil diese Begünstigungen im § 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG für Betriebsübertragungen nicht angeführt sind.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283755