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Beendigung SE
Für die Beendigung der SE ist das österreichische Recht über die Beendigung von Aktiengesellschaften ausschlaggebend.
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Umwandlung einer SE in eine AG
Die Umwandlung einer Societas Europaea (SE) in eine Aktiengesellschaft nach nationalem Recht ist die einzige ausdrücklich geregelte Ausstiegsvariante.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251391 -
Umgründungen und Beendigung der SE
Möglichkeiten und Einschränkungen bezüglich verschiedener Gründungs- und Beendigungsformen einer Societas Europaea (SE)Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246414 -
Sonstige Umgründungsmaßnahmen
Beachtenswertes bei sonstigen Umgründungsmaßnahmen, die in der Regel nicht vom numerus clausus des Art 2 SE-VO erfasst sindThomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241409 -
Weitere Fälle der Beendigung einer SE
Wie bei sonstigen Rechtsformen kann es auch bei der SE aus unterschiedlichen Gründen zu einer Auflösung und Beendigung der Gesellschaft kommen. Auflösung, Liquidation und Insolvenzgründe richten sich nach nationalem Recht.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256347