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Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zergliedert sind. Die Gesellschafter der AG können ihren Anteil an der Gesellschaft idR leicht übertragen. In den folgenden Ordnern werden die Gründung einer GmbH, die Stellung ihrer Organe, Rechte und Pflichten der Aktionäre sowie die Beendigung einer Aktiengesellschaft dargestellt.
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Gründung AG
Eine AG kann durch einfache Bargründung gegründet werden oder durch qualifizierte Gründung. In jedem Fall ist eine Satzung in Notariatsaktsform festzustellen, haben die Gründer die ersten Aktien zu übernehmen, erste Organe zu bestellen und einen Gründungsbericht zu verfassen und muss mit diesem Bericht als Grundlage die interne Gründungsprüfung durch Aufsichtsrat und Vorstand durchgeführt werden. Erst danach werden die Einlagen geleistet und erst nach Einlagenleistung kann die AG im Firmenbuch eingetragen werden. Bei qualifizierter Gründung ist vor der Einlagenleistung noch eine externe Gründungsprüfung notwendig.
Ausführliche Informationen und Vorlagen für Satzungen finden Sie in den folgenden Ordnern.
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Organe AG
Praxisinformationen und Muster zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sowie Abschlussprüfer
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Aktionär und Aktien
Kurze Informationen über die Stellung des Aktionärs und Muster zu Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
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Laufender Betrieb AG
Prägnante Fachinformationen und Vorlagen zu Prokuravergabe und Jahresabschluss
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Firmenbucheingaben AG
Bei Gründung, im laufenden Betrieb und bei Beendigung der AG sind von den Vorständen bzw anderen Vertretern der AG immer wieder diverse Firmenbucheintragungen zu beantragen. Hier finden Sie praktische Vorlagen für Firmenbuchanträge zu verschiedensten Geschäftsfällen.
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Beendigung AG
Bei Vorliegen eines gesetzlichen oder in der Satzung festgelegten Auflösungsgrundes wird die AG aufgelöst, außer die Gesellschafter fassen einen entsprechenden Fortsetzungsbeschluss. An die Auflösung schließen sich Liquidation und (Voll)Beendigung der AG an.
Praktische Muster für Firmenbucheingaben zur Beendigung finden Sie hier.