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Förderung von Betriebsübertragungen
Nicht nur auf die Neugründung von Betrieben, sondern unter bestimmten Voraussetzung auch auf deren Übertragung kann das NeuFÖG Anwendung finden.
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Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
Ein Betrieb wird übertragen, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines bereits bestehenden Betriebes auf einen Erwerber übergehen.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283833 -
Befreite Abgaben bei Betriebsübertragung (NeuFÖG)
Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer regelt § 5a Abs 2 Z 2 NeuFöG völlig anders als § 1 Z 2 NeuFöG für Neugründungen.Michael Petritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283835 -
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG)
Wenn neben Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben keine anderen Abgaben anfallen, ist keine Bestätigung über die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erforderlich.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283837 -
Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG)
Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang mit der Übertragung des Betriebes stehen, werden nicht eingehoben.Michael Petritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283839 -
Gesellschaftsteuer (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG)
Gemäß § 5a Abs 2 Z 1 iVm § 1 Z 5 NeuFöG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften iSd § 4 KVG unmittelbar im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen durch den ersten Erwerber von der Gesellschaftsteuer befreit.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283841 -
Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs 2 Z 2 NeuFöG)
Auf Betriebsübertragungen ist im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer ein betriebsbezogener Freibetrag in Höhe von EUR 75.000,– anwendbar.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283843