Gründung GesbR

Da die GesbR nicht in das Firmenbuch eingetragen werden kann entsteht sie bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages.

Praxiswissen

  • Grundsätzliches zur GesbR

    In diesem Fachbeitrag findet man grundsätzliche Informationen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wie Legaldefinition, Charakteristika sowie derzeitige Reformbestrebungen.
    Georg Prchlik - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 724480
  • Die GesbR als „Mutter der Gesellschaften“

    Die GesbR wird im ABGB als „Urform“ der Gesellschaft behandelt, welche entsteht sobald, zwei oder mehrere Personen einen Vertrag abschließen um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
    Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693203
  • Abschluss des Gesellschaftsvertrages

    Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages liegen keine Formvorschriften vor. Entwickelt sich eine Miteigentumsgemeinschaft zur GesbR, ist allerdings eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig.
    Georg Prchlik - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693206
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