Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
Themen
- Rechtsformwahl
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co KG
- Stille Gesellschaft
- GesbR
- Societas Europaea
- Privatstiftung, Verein, Genossenschaft
- Einzelunternehmen
- Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Umgründung
- NeuFöG / WiEReG
- Firmenbuchverfahren
- IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
Gesellschafter KG
Eine KG hat zwei Typen von Gesellschaftern, unbeschränkt haftende Komplementäre, deren Stellung jener eines OG-Gesellschafters gleicht sowie beschränkt haftende Kommanditisten, denen das Gesetze die Rolle eines Finanziers zugedacht hat.
-
Gesellschafterstellung KG
Die Gesellschafterstellung kann bei Gründung der Gesellschaft oder durch Beitritt erworben werden. Grundsätzlich kann sie nicht im Erbweg oder ohne Beteiligung der anderen Gesellschafter käuflich erworben werden, der Gesellschaftsvertrag kann aber anderes vorsehen.
-
Änderungen im Stande der Gesellschafter - KG
Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder Namensänderungen bei den Gesellschafter - auch bei den Kommanditisten - sind dem Firmenbuchgericht mitzuteilen.