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Laufende Besteuerung von Stiftungen
Bei der Entscheidung für oder gegen die Errichtung einer Privatstiftung spielt nicht nur die Stiftungseingangsbesteuerung eine wichtige Rolle, sondern selbstverständlich auch die laufende Besteuerung der Stiftung.
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Besteuerung der Privatstiftung
Die letzten Änderungen im Bereich der Besteuerung von Privatstiftungen haben sich erst jüngst, nämlich mit dem AbgÄG 2015, in Kraft seit dem 01.01.2016, ergeben und sind im nachfolgenden Kapitel bereits eingearbeitet.
Die nachstehenden Kapitel basieren auf den StiftR 2009, die im November 2009 verlautbart wurden, sowie auf der ergangenen Rsp und der jüngsten Gesetzesänderung (AbgÄG 2015). Die StiftR 2009 sind nicht als Wartung der StiftR 2001, sondern als eigenständig neu verlautbarte Richtlinien anzusehen. Der Änderungsbedarf ergab sich insbesondere aufgrund der mit dem SchenkMG 2008 geänderten Rechtslage (Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 31.07.2008), der damit erstmals expliziten Regelung der Besteuerungsfolgen von ausländischen Stiftungen, sowie aufgrund höchstgerichtlicher Rsp. Wann mit einer Wartung der StiftR 2009 zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar. Die Richtlinienaussagen wurden an entsprechender Stelle mit Anmerkungen aus dem Schrifttum und der Rsp ergänzt.
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Besteuerung von Stiftern, Begünstigten und Vertragspartnern