Flexible Kapitalgesellschaft

Durch das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wird insbesondere für die spezifischen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen eine neue Rechtsform – die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) – geschaffen werden, die sich vor allem am GmbH-Recht anlehnt. Die Neuerungen sind am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

Vertiefende Informationen sowie weitere Mustervorlagen zur Flexiblen Kapitalgesellschaft finden Sie im neu erschienenen OnlineBuch Mustersammlung Flexible Kapitalgesellschaft.