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Kapitalerhöhung
Das Grundkapital einer AG ist anders als das Gesellschaftsvermögen eine fixer Betrag, welcher nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages verändert werden kann.
Möglich sind:
- eine ordentliche Kapitalerhöhung (neue Einlagen)
- eine bedingte Kapitalerhöhung (für bestimmte Zwecke)
- eine Erhöhung mittels genehmigtem Kapital
- eine nominelle Kapitalerhöhung nach dem KapBG
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Antrag auf Eintragung einer bedingten Kapitalerhöhung
Muster eines Antrages auf Eintragung einer bedingten Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft in das Firmenbuch und darausfolgender Änderung der Satzung.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 832174 -
Antrag auf Eintragung von genehmigtem Kapital
Muster eines Antrages auf Eintragung einer Satzungsänderung ins Firmenbuch betreffend der Ermächtigung des Vorstandes der Aktiengesellschaft zur Erhöhung des Grundkapitals mittels Ausgabe neuer Aktien.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 832081 -
Beschluss auf Kapitalerhöhung
Muster eines Antrages auf Eintragung eines Beschlusses auf Kapitalerhöhung mittels Ausgabe neuer Aktien sowie der Erklärung, dass auf das derzeitige Grundkapital keine Einlagen ausständig sind.WEKA (red) | Muster | Beschluss | Dokument-ID: 832083 -
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Muster eines Antrages auf Eintragung einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch die Umwandlung eines Teiles des Gewinnvortrages inklusive Satzungsänderung.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 832102 -
Durchführung der Kapitalerhöhung
Muster des Antrages einer Aktiengesellschaft zur Eintragung der Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals inklusive Beilagen (Zeichnungsschein, Verzeichnis der Zeichner).WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 832090