Gesellschafter einer GmbH kann man sowohl
- bei Gründung oder Kapitalerhöhung der GmbH durch Übernahme eines neu entstehenden Geschäftsanteiles als auch
- zu einem späteren Zeitpunkt durch rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Übertragung eines bestehenden Geschäftsanteils (Anteilsabtretung, Übertragung im Erbweg etc)
werden.