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Haftung
Auch bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann es in bestimmten Fällen zur Haftung einzelner Gesellschafter kommen (Haftungsdurchgriff).
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Allgemeines zum Haftungsdurchgriff
Grundsätzlich haftet ein GmbH-Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht (Trennungsprinzip); in bestimmten Fällen kann es allerdings zu einer Durchgriffshaftung kommen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681632 -
Vermögens- oder Sphärenvermischung
Eine generelle Vermögens- oder Sphärensvermischung gilt aus Voraussetzung für einen Haftugnsdurchgriff.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681635 -
Qualifizierte Unterkapitalisierung
In dem Bestreben, nur Extremfälle zu erfassen, wird der Haftungsdurchgriff von der hM auf die sog „qualifizierte Unterkapitalisierung“ beschränkt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681637 -
Missbrauch der Leitungsmacht/faktische Geschäftsführung
Eine Durchgriffshaftung wird außerdem bei einem Missbrauch der Leitungsmacht diskutiert. Diese Fallgruppe war bereits Gegenstand von OGH-Urteilen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681639 -
Rechtsmissbrauch
Eine weiteres Tatbestandsmerkmal für einen Haftungsdurchgriff stellt der Missbrauch der Rechtsform dar.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681641