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Leitsätze
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Anrechnung der Stiftungseingangswerte nur bei Widerruf durch den Stifter
Es kommt nicht zu einer Anrechnung der Stiftungseingangswerte, wenn zwar die Stiftung aufgelöst wird, diese aber nicht vom Stifter widerrufen wurde. Eine Anrechnung der Stiftungseingangswerte ist gesetzlich nicht für den Fall vorgesehen, dass die Stiftung wegen Nichterfüllung des Stiftungszwecks aufgelöst wird.Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | RV/7102181/2017 | BFG vom 09.10.2019 | Dokument-ID: 1110706 -
Verzicht auf Begünstigtenstellung und Steuerpflicht bei entgeltlichem Verzicht auf eine Begünstigtenstellung
1. Werden aufgrund eines in der Stiftungsurkunde gem §§ 3 Abs 2 iVm § 33 Abs 2 PSG verankerten unbeschränkten Gestaltungsrechts der ersten Stiftergeneration („zeitliche Staffelung der Gestaltungsrechte“) von der letzten Vertreterin der ersten Stiftergeneration Änderungen in der Begünstigtenstellung vorgenommen, bedarf es hierzu keiner Verzichtshandlung bzw keiner Zustimmung von nachgereihten Mitstiftern.
2. Es liegen keine Gegenleistung und kein wirtschaftlicher Vorteil iSd § 29 Z 3 EStG 1988 vor, wenn ein verzichtbares Recht bzw. ein Klagsverzicht nicht gegenständlich sind.Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | RV/7102639/2020 | BFG vom 29.06.2022 | Dokument-ID: 1135856 -
Pflichtteilsansprüche der erblichen Kinder gegenüber einer Privatstiftung
Zahlungen einer Privatstiftung, die in ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Auszahlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen wurzeln, sind keine Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs 1 Z 7 EStG und unterliegen daher nicht der Kapitalertragsteuer.Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | RV/6100231/2018 | BFG vom 11.01.2023 | Dokument-ID: 1151042 -
Steuerlicher Konzerntatbestand und Privatstiftung an der Konzernspitze
Üben zwei Stifter, die auch selbstständig vertretungsbefugte Stiftungsvorstände der am Transaktionsvorgang maßgebend als Gesellschafterinnen beteiligten eigentümerlosen Privatstiftungen sind, sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite wiederkehrend ihren Einfluss mittelbar nach Maßgabe der vorbehaltenen Rechte durch die eigentümerlosen Privatstiftungen als Gesellschafterinnen in koordinierter Weise zumindest auf die wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik aus, so ist das Vorliegen eines Konzerns iSd § 9 Abs 7 erster Anwendungsfall KStG zu bejahen, obwohl es sich bei Stiftungen um eigentümerlose juristische Personen handelt und Stiftern keine Gesellschafterstellung zukommt. In weiterer Folge hat diese Sichtweise analoge Auswirkungen auch für § 12 Abs 1 Z 9 KStG (Fremdkapitalzinsenabzug bei konzerninternen Beteiligungserwerben).Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | RV/7101397/2023 | BFG vom 03.10.2023 | Dokument-ID: 1174353 -
Übertragung eines Wertpapierdepots auf ein Depot einer transparenten Stiftung
Durch die Übertragung des Wertpapierdepots des Stifters auf das Depot seiner transparenten liechtensteinischen Privatstiftung bei derselben Bank entsteht gem § 27 Abs 6 Z 2 TS 1 EStG kein kapitalertragsteuerpflichtiger Veräußerungsvorgang.Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | RV/7100234/2022 | BFG vom 23.01.2024 | Dokument-ID: 1183293 -
Niederlassungsfreiheit bei grenzüberschreitender Umwandlung einer Gesellschaft
Art 49 und 54 AEUV stehen der Regelung eines MS, die die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer nach dem Recht eines MS gegründeten Gesellschaft in einen anderen MS, durch die sie unter Einhaltung der dort geltenden Bestimmungen in eine dem Recht dieses anderen MS unterliegende Gesellschaft umgewandelt werden soll, von der Auflösung der ersten Gesellschaft abhängig macht, entgegen.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | C-106/16 | EuGH vom 25.10.2017 | Dokument-ID: 971966 -
Zur Vereinbarkeit einer Ausschlussfrist zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs mit EU-Recht
Wird einem Steuerpflichtigen die Mehrwertsteuer ohne sein Verschulden erst mehrere Jahre nach der Lieferung in Rechnung gestellt und von ihm entrichtet, kann ihm die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs nicht mit der Begründung versagt werden, dass die in dieser Regelung vorgesehene Ausschlussfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung zu laufen begonnen habe und vor Stellung des Erstattungsantrags abgelaufen sei.WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | C-533/16 | EuGH vom 21.03.2018 | Dokument-ID: 985010 -
Kann wirtschaftlicher Eigentümer einer Kapitalgesellschaft diese rechtsgeschäftlich wirksam vertreten und verpflichten?
Der wirtschaftliche Eigentümer einer Kapitalgesellschaft, der nicht auch deren Vertretungsorgan oder Bevollmächtigter ist, kann diese weder rechtsgeschäftlich wirksam vertreten noch verpflichten.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 11/18p | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000032 -
Eine „andere Art der Auseinandersetzung“ iSd § 145 Abs 1 UGB
Eine „andere Art der Auseinandersetzung“ setzt eine gesellschaftsvertragliche Grundlage, dh eine Vereinbarung unter den Gesellschaftern, voraus, die grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter bedarf. Die bloße Einlassung auf ein Verfahren kann nicht als Zustimmung zu einer solchen gewertet werden, insbesondere dann nicht, wenn es auch keinerlei anderweitige Hinweise im Hinblick auf eine diesbezügliche konkludente Vereinbarung gibt.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 28/18p | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000033 -
Wann kann ein Ausgleichsanspruch noch vor dem Abschluss der Liquidation einer OG geltend gemacht werden?
Verfügt die Offene Gesellschaft über Aktivvermögen, ist dieses im Wege der Liquidation nach pflichtgemäßem Ermessen in Geld umzusetzen. Die Forderungen der Gesellschaft sind einzuziehen. Bei Streit der Gesellschafter über die Höhe der Kapital- oder Gewinnanteile haben die Liquidatoren die Verteilung gem § 155 Abs 3 UGB bis zur Entscheidung des Rechtsstreites auszusetzen. Erst nach Abschluss der Liquidation steht schließlich der Betrag fest, der den einzelnen Gesellschaftern zusteht.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 28/18p | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000034