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Dokument-ID: 358282

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

3.3.2.4.2 Einbringung einer internationalen Schachtelbeteiligung

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Eingebracht kann auch ein Kapitalanteil werden, dem die Eigenschaft einer internationalen Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10 Abs 2 KStG 1988 zukommt. Nach § 14 Abs 1 Satz 4 UmgrStG kommt bei einzubringenden Schachtelbeteiligungen das in § 10 Abs 2 KStG 1988 genannte Erfordernis des Bestehens der Beteiligung während eines ununterbrochenen Zeitraums von einem Jahr nicht zur Anwendung.

Zum einbringungsbedingten Entstehen oder Wegfall einer internationalen Schachtelbeteiligung siehe Rz 992 ff.