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Dokument-ID: 359099
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.6.4.3.5. Gegenleistung durch die Muttergesellschaft der übernehmenden Körperschaft
1051
Wird der Einbringende für das eingebrachte Vermögen mit bestehenden Anteilen an der Muttergesellschaft der übernehmenden Körperschaft abgefunden, ist dies unternehmensrechtlich möglich, verletzt jedoch mangels einer entsprechenden Ausnahmeregelung in § 19 Abs 2 UmgrStG eine Anwendungsvoraussetzung des Art III UmgrStG, sodass die Einbringung unter den Tauschtatbestand des § 6 Z 14 EStG 1988 zum Stichtag fällt.