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Dokument-ID: 359563
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.8.2.3.3 Zeitpunkt der Vergleichbarkeit
1203
Die Vergleichbarkeit des Umfanges muss zum Einbringungsstichtag gegeben sein. Eine Umfangsminderung nach dem Einbringungsstichtag ist für eine Betrachtung im Sinne des § 21 Z 2 UmgrStG ohne Bedeutung. Eine Minderung des Umfanges nach dem Einbringungsstichtag ist aber unter Umständen im Rahmen des § 21 Z 3 UmgrStG hinsichtlich des Vorliegens eines Mantelkauftatbestandes von Bedeutung.