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Dokument-ID: 359565
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.8.2.3.4 Mangelnde Vergleichbarkeit des Vermögens
1204
Liegt beim Betrieb oder einem Teilbetrieb der übernehmenden Körperschaft eine qualifizierte Minderung vor, entfällt der Abzug des Verlustes des betroffenen Betriebes oder Teilbetriebes vollständig (siehe Rz 1194). Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den Abzug jener Verluste, die dem verbleibenden im Umfang nicht qualifiziert geminderten Vermögen zuzurechnen sind.