© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 377401
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
7.6.2. Umsatzsteuer
1860
Die umsatzsteuerrechtliche Regelung in § 38f Abs 2 UmgrStG ist analog zu den in allen anderen Artikeln des UmgrStG und entspricht § 38 Abs 3 UmgrStG: Auch die Steuerspaltung stellt keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar. Durch Spaltungen kommt es auch nicht unmittelbar zu einer Vorsteuerberichtigung.