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Brandgefahren in der Weihnachtszeit im Homeoffice – ein Praxisleitfaden für Ihre MitarbeiterInnen
Die Weihnachtszeit ist da und der Großteil Ihrer MitarbeiterInnen ist im Homeoffice. Stellen Sie sicher, dass Sie, während mit Kerzen und Adventskränzen versucht wird den Lockdown zu erhellen, kein Brand im Homeoffice ausbricht.
Tipps für die Weihnachts- und Adventszeit im Homeoffice
- Eruieren Sie die Brandgefahren an Weihnachten bzw die Situation im Homeoffice. Fragen Sie sich, was Sie aktiv dafür tun können, um Risiken zu senken und welche Ausrüstung Sie, auch für den Ernstfall, zur Verfügung haben.
- Zünden Sie keine Kerzen während der Arbeitszeit an: Mit dem Hintergedanken, dass Sie die Kerzen im Blick behalten zünden Sie die Kerzen auf dem Adventskranz für eine wohlige Stimmung während des Homeoffice an – Doch dann tritt ein Problem in der Arbeit auf und sie vertiefen sich in der Problemlösung. Ganz nebenbei brennt die Kerze ab und fängt Feuer. Lassen Sie es gar nicht so weit kommen!
- Rauchmelder und Erste Löschhilfen: Grundsätzlich ist für Gebäude, die über keine Brandmeldeanlage oä verfügen, die Anbringung von Rauchmeldern empfehlenswert. Auch über die Anschaffung von Geräten der Ersten Löschhilfe (Löschdecke, Feuerlöscher) – falls nicht vorhanden – sollte nachgedacht werden.
- Sicherheitskerzen: Verwenden Sie für Adventskränze oder Gestecke lieber Sicherheitskerzen, die zum Ende hin selbstlöschend wirken und auch ein Kippen oder Durchrutschen des Dochts verhindern. Erneuern Sie Kerzen rechtzeitig. Gerade am Christbaum empfehlen sich elektrische Lösungen, wie Lichterketten.
- Prüfzeichen an Lichterketten: Achten Sie beim Kauf von elektrischen Lichterketten (u.Ä.) auf anerkannte Prüfzeichen, wie das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) des TÜV, die Bezeichnung IP-44 (Ingress Protection – Schutz gegen Fremdkörper) für Lichterketten im Außenbereich sowie Zeichen des ÖVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) oder VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik).
- Lebender Christbaum: Wenn Sie einen Christbaum aufstellen, verwenden Sie einen lebenden Baum im Topf oder zumindest einen Christbaumständer mit Wasserbehälter, der den Baum noch länger mit Feuchtigkeit versorgt. Lagern Sie den Christbaum möglichst im Freien und stellen Sie ihn erst spät, am besten zum Heiligen Abend, auf.
- Sicherheitsabstand: Achten Sie auf Sicherheitsabstände insbesondere von einem Christbaum zu brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen. Ein Abstand von mindestens 50 cm sollte eingehalten werden.
- Vorsicht bei Kindern: Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen, informieren Sie Kinder über die möglichen Brandgefahren und schützen Sie Feuerzeuge und Zündhölzer vor ihrem Zugriff.
- Kerzen austauschen: Da die Kerzen in zeitlicher Abnahme zum Weihnachtsfest immer weiter abbrennen und daher den Nadeln des Weihnachtsschmucks näherkommen, steigt die Brandgefahr: Wechseln Sie die Kerzen daher aus, gerade wenn sie die Kerzen auch im Homeoffice lange brennen lassen.
- Minimieren Sie den Anschluss mehrerer Elektrogeräte an das Stromnetz: Habe Sie Ihren Arbeits-PC, den Ihrer PartnerIn, die Playstation der Kinder und zahllose Lichterketten und elektrische Weihnachtssterne am Stromnetz hängen? Durch die Überlastung der Steckdosen können Schwel- oder Kabelbrände entstehen. Schalten Sie daher während der Arbeitszeit im Homeoffice nicht die gesamte Weihnachtsbeleuchtung ein.
Weihnachtsbeleuchtung
Eine Weihnachtsbeleuchtung in Form von Lichterketten und Außenbeleuchtung stellt auch eine gute Alternative zu brennenden Kerzen dar. Sie sollten jedoch folgenden Punkte beachten:
- Die Außenbeleuchtung muss der Ortsüblichkeit entsprechen. Eine auffällig bunt blinkende Beleuchtung ist daher nicht angeraten.
- Die Beleuchtung darf die Nachbarn nicht stören. Daher darf sie nicht zu hell sein und muss von 22:00 bis 06:00 ausgeschalten sein, um den Schlaf nicht negativ zu beeinflussen.
- Außenbeleuchtung, die auf dem Dach oder Fassade angebracht wird, setzt eine Erlaubnis der Eigentümer des Hauses voraus.
- Sollten Sie durch die Beleuchtung Ihrer Nachbarn gestört sein, suchen Sie erstmals ein Gespräch.
Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern
Geben Sie Ihren MitarbeiterInnen auch gleich noch Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern mit.
- Feuerwerkskörper niemals aus der Hand abschießen, sondern von Rohren, leeren Flaschen oder Schneehügeln.
- Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach einige Schritte zurücktreten.
- Versagen Feuerwerkskörper, diese keinesfalls aufheben oder nochmals anzünden. Es könnte sich um „Zeitzünder“ handeln, die erst verspätet reagieren. Diese am besten mit Wasser vernichten.
- Zuschauer sollten sich in größerer Entfernung zum Geschehen aufhalten (keinesfalls in Schussrichtung der Feuerwerkskörper).
- Achten Sie auf die Altersbeschränkungen: Für die verschiedenen Kategorien von Feuerwerkskörpern gelten unterschiedliche Altersbeschränkungen.
- Nur „verlässliche Personen“ sollten mit Feuerwerkskörpern hantieren. Der Umfang mit Feuerwerkskörper ist in jedem Fall verboten, wenn die Person alkoholisiert oder psychisch oder körperlich beeinträchtig ist.
Brandsichere Alternativen zu Feuerwerken
Um pandemiebedingt größere Menschenansammlungen zu meiden und brandsichere Lösungen zu finden haben Sie hier eine Auflistung zu Alternativen von Feuerwerken.
- Konfettipistole: Konfettipistolen können in den eigenen vier Wänden „abgeschossen“ werden und sorgen für einen bunten Konfettischauer.
- Lichtershow: Funktionieren Sie Ihren Beamer um und spielen Sie eine Lichtershow im Wohnzimmer ab. Ganz ohne Knallen und garantiert brandsicher. Die Lichtshow kann mittels App erstellt werden.
- Konfettiluftballons: Die knalligen Luftballons sind mit Konfetti gefüllt, das beim Platzen der Luftballons freigesetzt wird.
Verbote im Ortsgebiet und Strafbestimmungen
Wenn Sie dennoch Feuerwerkskörper benutzen wollen, beachten Sie die örtlichen Bestimmungen.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (darunter fallen Blitzknallkörper, Knallfrösche, Baby-Rakete) ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in § 38 Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt sind. So kann der Bürgermeister per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht anzunehmen sind. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen ist untersagt.
Für Mittel- und Großfeuerwerke der Kategorie F3 und F4 sowie zum Böllerschießen ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft notwendig. Wer diese Bestimmungen missachtet, muss mit einer Geldstrafe bis zu EUR 3.600,– oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen rechnen.
Frohe Weihnachten
Im Namen der gesamten WEKA-Redaktion wünschen wir Ihnen ein schönes und brandsicheres Weihnachtsfest & einen brandfreien und guten Start ins neue Jahr!