15.10.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1186753

Evaluierungs- und Schulungspflichten bei betrieblicher Smartphone-Nutzung

WEKA (kp)

Browsen, Texten, Videos Ansehen am Smartphone – erfahren Sie hier, wie und in welcher Form Nacken, Arme und Augen nun stärker belastet werden. Daraus ergeben sich wichtige neue Schwerpunkte für Ihre Evaluierung und Unterweisung.

Smartphones haben Arbeitnehmer immer dabei. Ob das private oder dienstliche Smartphone – ihr Vorteil ist, dass sie ermöglichen, rasch und mobil Mails zu lesen und zu schreiben, zu recherchieren, sowie Fotos und Videos zu analysieren, zB von Baustellen, Maschinenüberprüfungen, Mängelerfassungen oder von Begehungen.

Was bedeutet das für den Bewegungsapparat?

Studien haben ergeben, dass im Durchschnitt bei rund 90 % der Nutzenden ein gebeugter Nacken (> 10°), bei 30 % vorgezogene Schultern sowie bei 20 % ein vorgebeugter Rumpf (> 10°) festgestellt. Dabei zeigte sich eine große Abhängigkeit von der Art der Arbeitstätigkeit: Die stärkste Neigung wurde beim Verfassen von Texten beobachtet (39° bis 47°), weniger stark war sie beim Browsen (33° bis 43°) und Videoschauen (32° bis 44°).

Die Positionierung der Smartphones während der Nutzung unterscheidet sich somit stark von der Arbeit mit Bildschirm am Büroarbeitsplatz. Wenn Handys abgelegt sind, dann liegen sie auf den Beinen. Das führt zu einer starken Belastung von Nacken und Rücken. Hält man sie wiederum bei aufrechtem Rücken, sind Schultern und Arme durch die dauernde Haltearbeit rasch sehr beansprucht.

Herrschen zusätzlich ungünstige Lichtverhältnisse, zB durch starkes Sonnenlicht oder Blendungen, wird der Körper noch weiter verdreht, um trotzdem mit dem Smartphone arbeiten zu können.

Gesundheitsgefahren

Besonders häufig kommt es zu Nacken-Arm-Schulterproblemen und/oder Rückenbeschwerden. Sie treten wesentlich schneller auf als bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen. Das häufige Tippen mit den Daumen fördert darüber hinaus Entzündungen der Daumensehen mit dem Risiko einer irreversiblen Schädigung (Tendopathie).

Schwerpunkte der Evaluierung

Laut § 7 ASchG ist im Sinne der Prinzipien der Gefahrenverhütung vorzugehen. Im Rahmen der Evaluierung ist demnach zunächst zu überprüfen, ob das Smartphone als Arbeitsgerät durch andere Lösungen ersetzt werden kann, und erst danach, ob zB Arbeitsabläufe angepasst werden können.

Unterweisungsthemen

  • Zusammenhang von Körperhaltung und Beschwerden
  • Vermeidung von Zwangshaltungen
  • Geeignete Ablageflächen, Sitzmöbel
  • Geeignetes Licht, Vermeidung von Blendungen
  • Einstellungsmöglichkeiten an den Smartphones selbst
  • Arbeitspausen und körperlicher Ausgleich

Quellen:

www.haufe.de

Weitere Infos:

Studie: P. Tegtmeier: Review zu physischer Beanspruchung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2016 BAuA - baua: Bericht - Review zu physischer Beanspruchung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Tendopathie: Behandlung & Symptome der Sehnenerkrankung (aok.de)

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