Neue Kennzeichnungspflichten für Batterieanlagen im Betrieb
Seit dem 01.01.2020 gelten neue Kennzeichnungspflichten für Blei-, Nickel-Cadmium-Batterien und andere Batterien mit wässrigem Elektrolyt. Näheres dazu in dieser Kurznews.
Batterien sowie Batterieanlagen sind in sehr vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Ihr Einsatz ist jedoch mit Brand- und Explosionsgefahren sowie mit Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter und Instandhaltungspersonal verbunden. Das Augenmerk auf die Sicherheit ist essenziell.
Neue Sicherheitsanforderungen und neue Kennzeichnungspflichten gelten seit 01.01.2020 für Blei-, Nickel-Cadmium-Batterien und andere Batterien mit wässrigem Elektrolyt, und zwar mit der neuen Norm OVE EN IEC 62485-1, „Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen - Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“.
Die neuen Pflichten betreffen so gut wie alle Branchen, denn solche Batterien haben einen sehr großen Einsatzbereich:
- Notstromversorgungen
- Alarmanlagen, Signalanlagen, USV-Anlagen
- Telekommunikation
- Anlassbatterien interner Brennkraftmaschinen sowie Kraftfahrzeugen
- Photovoltaiksystemen
- Kraftwerke/Umspannstationen
Die alte Norm ist nur mehr wenige Monate anwendbar. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die neuen Sicherheits- und Brandschutzpflichten mit dem Gratis-Dokument „Sicherheit bei Batterien und Batterieanlagen“!