23.07.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1179008

Sommerhitze – Was können Unternehmen am Arbeitsplatz tun?

WEKA (lve)

In den Sommermonaten macht die Hitze vielen auch am Arbeitsplatz zu schaffen. Welche Maßnahmen können Arbeitgeber:innen setzen, um Mitarbeiter:innen diese Zeit zu erleichtern?

Hitzeschutz am Arbeitsplatz ist in Österreich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in §§ 66 Abs 2 ASchG verankert. Arbeitgeber:innen haben demnach die Aufgabe, Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge so zu gestalten, dass Beeinträchtigungen durch hohe Temperaturen eingedämmt werden. Hitze am Arbeitsplatz kann sowohl zu einer psychischen als auch zu einer physischen Belastung der Mitarbeiter:innen führen.

Gesundheitliche Folgen bei Hitze

Das Arbeiten bei Hitze – oft zu beobachten bei Arbeiten im Freien – kann zu folgenden Erkrankungen führen:

  • Hyperthermie (Anstieg der Körperkerntemperatur)
  • Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)
  • Hitzschlag (zunächst starkes Schwitzen am Kopf, dann plötzliches Aufhören des Schwitzens, Verwirrtheit, Bewusstseinsverlust)
  • Hitzekrämpfe (Muskelkrämpfe ausgelöst durch einen Flüssigkeitsverlust)
  • Hitzeausschlag (Hautrötungen, oft am Nacken und Oberkörper)
  • Hitzeerschöpfung (psychische Folgen wie Reizbarkeit aber auch Übelkeit und Kopfschmerzen)

Diese Folgen von Hitze können alle zu einer abnehmenden Leistungsfähigkeit und mangelnder Konzentration führen.

Arbeiten Sie an einem „Hitzearbeitsplatz?“

Im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) ist angeführt, unter welchen Bedingungen ein Arbeitsplatz als Hitzearbeitsplatz gilt. Aus der Kombination von Temperatur, relativer Luftfeuchtigkeit und Wärmeeinstrahlung entsteht eine besonders belastende Hitze. Die Wetterlage, etwa besonders heiße Temperaturen, ist hier nicht relevant, da die Hitzeeinwirkung aus der Arbeitssituation heraus entsteht. Nähere Informationen dazu finden sich in der NSchG-Verordnung.

Maßnahmen bei Hitze im Büro

Es besteht bislang keine Verpflichtung dazu, eine Klimaanlage oder ein Klimagerät im Büro zur Verfügung zu stellen. Auch gibt es in der ASchG-Formulierung,,vor Hitze schützen“ keine konkreten Angaben, an die sich Arbeitgeber:innen halten müssen. Unternehmen wird nachgelegt, je nach Berufsfeld und Berufsgruppe einen passenden Hitzeschutzplan zu erstellen. Folgende praktische Vorkehrungen können in diesen involviert werden:

  • Bereitstellung von Tisch- und Stehventilatoren; Zugluft vermeiden
  • Nachtabkühlung nutzen: Räume in der Nacht ausreichend kühlen
  • Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Ausreichend trinken: Bereitstellung von alkoholfreien Getränken
  • Arbeitsbeginn vorverlegen; Arbeitspausen während der Mittagshitze

Maßnahmen für Arbeiten im Freien

Personen, die im Freien arbeiten, sollten folgende Maßnahmen beachten, welche von der AUVA empfohlen wurden:

  • Direkte Sonneneinstrahlung meiden
  • Flexible Arbeitszeiten nutzen
  • Mittagssonne vermeiden
  • Für Schatten im Arbeitsbereich sorgen
  • Nie länger als nötig in der Sonne bleiben
  • Möglichst viel Körper bedecken (vor allem Nacken- und Kopfbereich)
  • Unbedeckte Körperstellen mit Sonnenschutzmittel eincremen

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