15.01.2025 | Nachhaltigkeit | ID: 1191768

Nachhaltigkeit – Vorschriftenübersicht und Ausblick auf 2025

Jasmina El Hamzawy - Elisabeth Obermann

Unsere Nachhaltigkeitsexpertinnen Jasmina El Hamzawy und Elisabeth Obermann von der Unternehmensberatung ConPlusUltra geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Thema Nachhaltigkeit und einen Ausblick auf 2025.

Neues Jahr - neues Glück, aber auch Neuerung in Sachen Nachhaltigkeitspolitik?

Die Europäische Kommission schuldet uns dazu noch konkrete Pläne, ihre politische Agenda wird für den 11. Februar erwartet. Auch bestehende Regularien könnten nochmals verändert werden. Eines hat die Kommission deutlich gemacht: Die neue politische Agenda steht im Zeichen einer Nachhaltigkeitspolitik im Einklang mit der Wettbewerbsfähigkeit. Das bedeutet konkret: Bürokratieabbau durch Harmonisierung bereits erlassener Regularien bei gleichbleibenden Bemühungen einer resilienten, gerechten und kreislauffähigen Transformation.

Omnibus Regulation

Gespannt warten wir auf die im November 2024 angekündigte Omnibus Regulation, die vor allem die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen soll. Erwartet wird die Veröffentlichung des Pakets mit 26. Februar 2025. Was bereits durchgesickert ist: Es geht um eine bürokratische Entlastung der Berichtsanforderungen durch CSRD, die CS3D und die EU-Taxonomie. Erforderliche Datenpunkte sollen vereinheitlicht werden und redundante Anforderungen wegfallen. Der Kern der Sache, nämlich für mehr Transparenz und Verantwortung zu sorgen, bleibt bestehen.

Weitere Erleichterung für KMUs

Für weitere Erleichterung im ESG-Datenmanagement sorgt der Berichtsstandard VSME. Die EFRAG hat noch vor Weihnachten einen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte KMUs veröffentlicht. Diese machen in Europa den größten Anteil an Unternehmen aus und sind aufgrund ihrer Position in den Lieferketten der großen und kapitalmarktorientierten Unternehmen durch den „Tripple Down Effect“ (deutsch „Kaskadeneffekt“) bereits indirekt von der Berichtspflicht mitbetroffen.

Der VSME wurde so angefertigt, dass er den Ansprüchen der ESG-Anfragen aus der Lieferkette entspricht und somit einen standardisierten Weg bietet, angefragte ESG-Daten entsprechend aufzuarbeiten, um zum Beispiel Zugang zu grüner Finanzierung zu erhalten. Geplant sind dafür auch digitale Tools, die zur Verfügung gestellt werden, um die Berichterstattung zu erleichtern.

Mehr Zeit bekommen Unternehmen bei der EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung (kurz: EUDR) regelt das Inverkehrbringen, den Export und die Bereitstellung bestimmter Produkte am EU-Markt (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Soja, Holz, Kautschuk, Holzkohle und daraus hergestellte Erzeugnisse etc). Sie gilt nun erst ab 30.Dezember 2025. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt sie ab 30.06.2026, welche am Stichtag 31.12.2020 im Unionsgebiet niedergelassen waren.

Die Vision der EU-Kommission bleibt kreislauffähig

Neben Bürokratieabbau und Transparenzsteigerung behält die EU auch ihren Kurs in Richtung einer kreislauffähigen Wirtschaft bei. Bereits 2024 in Kraft getreten ist die Ökodesignverordnung (engl Ecodesign for Sustainable Products Regulation; kurz: ESPR), die ein nachhaltiges, also kreislauffähiges und umweltschonendes Design von Produkten vorgibt. Für jede Produktkategorie wird es eigene konkretisierte Leitlinien geben.
Begleitet wird die Ökodesignverordnung vom Digitalen Produktpass (DPP). Zukünftig wird fast jede Produktgruppe, die in der EU verkauft wird, einen DPP benötigen, um eine Marktzulassung zu erhalten. Der DPP dient als umfassendes Dokument, das den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdeckt und wichtige Informationen für dessen Verwendung, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling enthält. Hersteller sind verpflichtet, diese Informationen über QR-Code oder andere Verlinkungsoptionen am Produkt bereitzustellen und online zugänglich zu machen.
Eigens geregelt werden bereits Bauprodukte im Rahmen einer überarbeiteten Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Der Gesetzgebungsprozess ist bereits weit fortgeschritten und eine Entscheidung wird für 2025 erwartet. Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen und den daraus resultierenden Aufgaben und anzuwendenden Methoden (zum Beispiel: Product Carbon Footprint, Ökobilanz) auseinanderzusetzen, die durch die neue Bauprodukteverordnung, die Ökodesign-Verordnung und die Informationspflichten des digitalen Produktpasses entstehen.

Fazit

Wir blicken mit Spannung auf die bevorstehenden Monate, aber eines ist bereits klar: Auch 2025 steht im Zeichen der Transparenz und der Kreislauffähigkeit und wird unterstützt durch das Bestreben der Kommission, den bürokratischen Aufwand für die Implementationsphase zu minimieren und vor allem KMUs auf ihrem Transformationsweg zu unterstützen. 

Quellen

VSME Press Release: https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-releases-the-voluntary-sustainability-reporting-standard-for-nonlisted-smes-vsme
ESPR: https://www.wko.at/energie/espr
Register of Commission Documents: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SEC(2024)2508&lang=en

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