03.01.2022 | Arbeitsrecht | ID: 1106761

Ausgleichstaxe 2022

WEKA (aga)

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten Dienstnehmer mit Behinderung eine Ausgleichstaxe fällig.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2022:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2022

0–24 Arbeitnehmer

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

276,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

388,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

411,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.

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