01.09.2020 | Arbeitsrecht | ID: 445432

Die wichtigsten Werte in der Sozialversicherung für 2020

WEKA (aga)

Für das Kalenderjahr 2020 gelten folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage. Diese wurden in BGBl. II Nr. 348/2019 kundgemacht.

Für das Kalenderjahr 2020 gelten folgende Sozialversicherungswerte:

SV-Werte

Wert 2020

Wert 2019

Geringfügigkeitsgrenze täglich

abgeschafft

abgeschafft

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

460,66

446,81

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

690,99

670,22

Höchstbeitragsgrundlage täglich

179,00

174,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

5.370,00

5.220,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG

6.265,00

6.090,00

Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen

10.740,00

10.440,00

Aufwertungszahl

1,031

1,020

Diese wurden in BGBl II Nr 348/2019 kundgemacht.

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