Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 2023
Für die Zinsersparnis aus einem Arbeitgeberdarlehen bzw einem Gehaltsvorschuss ist ein Sachbezug anzusetzen. Hier finden Sie die aktuellen Werte im Vergleich mit den letzten Jahren.
Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ist im Kalenderjahr mit einem bestimmten Prozentsatz anzusetzen, welcher vom BMF jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt wird. Für 2023 wurde der Prozentsatz auf 1,0 % pa erhöht.
Jahr | Zinssatz |
2023 | 1,0 % |
2022 | 0,5 % |
2021 | 0,5 % |
2020 | 0,5 % |
2019 | 0,5 % |
2018 | 0,5 % |
2017 | 1,0 % |
2016 | 1,0 % |
2015 | 1,5 % |
2014 | 1,5 % |
2013 | 2,0 % |