Erste Hilfe in Zeiten von COVID-19
Erste Hilfe in Zeiten von Abstandsregeln und Maskenpflicht – erfahren Sie hier, was Sie laut den Wiederbelebungs-Richtlinien 2021 tun können, um am Arbeitsplatz trotzdem sicher Erste Hilfe zu leisten.
Erste Hilfe? Nein, wir dürfen ja niemanden nahe kommen, auf einen Meter oder auf zwei. Das sollen die anderen machen.
Die anderen? Wer sind die denn, diese anderen? Oje, in Betrieben sind es genau wir, wir, die wir den Menschen helfen wollen und nicht wegschauen und vorbeigehen.
So banal dieser Satz klingt, so bedeutend ist er, wenn es darum geht, dass etwas passiert ist.
Die Nachrichten überschlagen sich, täglich aufs Neue!
Es geht um Abstandsregeln in unterschiedlichen Entfernungen, es geht um Mund-Nasenschutz, in unterschiedlichen Ausprägungen, es geht darum, einander nicht zu treffen, Feste nicht zu feiern, einander die Hand nicht zu geben, von Umarmen ganz zu schweigen und dann wird plötzlich der Kollegin schlecht. Und der Kollege sitzt ihr – selbstverständlich mit FFP2-Maske – gegenüber.
Kennen Sie diese Situation?
Was kann der Kollege nun tun? „Hallo, geht es dir gut?“, kann er fragen und sich im selben Moment denken: „Welch blöde Frage!“ Doch so falsch liegt unser Kollege, nennen wir ihn Alois, nicht. Wenn wir an Erste Hilfe denken, stellen wir uns immer vor, dass ganz viel Blut fließt, und wir mindestens reanimieren müssen.
Nach ein wenig mehr als zwanzig Jahren im Rettungsdienst und in der Erste Hilfe- und Sanitäter*innenausbildung beim Wiener Roten Kreuz, muss ich Sie enttäuschen: Meist geht es darum, sich um die Menschen, denen es gerade schlecht geht, zu kümmern. Im Betrieb, auf der Straße, in der Freizeit, bei der U-Bahn, im Rettungsdienst.
Und das werden wir trotz Maskenpflicht und Abstandsregeln doch nicht verlernt haben?
„Hallo Erna, geht es dir gut?“, kann Alois also durchaus fragen.
- Und Erna kann antworten: „Mir ist zum Speiben. Ich hab‘ mir gleich gedacht, dass das Essen in der Kantine was gehabt hat!“ Alois wird dann einen Kübel holen und ein Tuch und bei Erna bleiben, bis es ihr wieder besser geht. Vielleicht wird er sie auch heimschicken und alles dem Chef erklären.
- Oder sie kann antworten: „Ich hab‘ zu wenig gegessen und bin zu viel herumgelaufen, ich bin zuckerkrank.“ Dann wird Alois staunen, weil er das nicht gewusst hat. Er wird ihr die Medikamente aus der Handtasche reichen und bei Erna bleiben, bis es ihr wieder besser geht.
Hier ein Tipp an alle Menschen mit chronischen Erkrankungen: Reden Sie mit Ihren Kollegen offen darüber und sagen Sie Ihnen, wie sie im Notfall helfen können.
Fällt Ihnen etwas auf? Es braucht keine großartigen Erste Hilfe Kenntnisse, um Menschen helfen zu können.
ABER Eigenschutz vor Fremdschutz, auch bei COVID-19
Wenn Erna zusammenbricht, egal ob das Essen oder ihre Krankheit dafür verantwortlich sind, und vom Sessel zu fallen droht, dann wird sich Alois an seinen Erste Hilfe Kurs erinnern, wird sie mit einem gekonnten Rautegriff auf den Boden legen und die Atmung überprüfen. Wenn keine Atmung vorhanden ist, wird er wahrscheinlich einen Fluch ausstoßen. Und dann muss er überlegen. Die Wiederbelebungsrichtlinien 2021 sagen es klar: „Bei gesicherter Erkrankung oder einem Verdacht, ist von einer Beatmung abzusehen, eine Herzdruckmassage kann durchgeführt werden.“ Und Alois kann ganz laut um Hilfe rufen und jemanden bitten die Rettung zu verständigen.
Et voilà! So einfach ist Erste Hilfe!
Buchtipp
Was Sie sich nicht gemerkt haben, und was die Wiederbelebungsrichtlinien 2021 in Bezug auf COVID-19 empfehlen, können Sie in dem aktuell überarbeiteten WEKA-Buch „Erste Hilfe im Betrieb 2021/2022“ nachlesen.